Mit dem sogenannten E-Bike wurde das Rad zwar nicht völlig neu erfunden; ebike-paragraph
dennoch ist damit ein neues Zeitalter auf den Straßen angebrochen.
Der Ansturm auf Elektroräder macht es erforderlich, nicht nur Ihr Bewusstsein
in Bezug auf veränderte Bewegungs- und Begegnungsmuster zu schärfen,
sondern Sie auch mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Straßenverkehr
sowie über die nötige Sicherheit von E-Bike-Fahrern vertraut zu machen.

Schnell und sicher unterwegs                                                                                                               

Unterschätzte Tatsachen. 90 Prozent der schnellen E-Bikes entsprechen nicht der Straßenverkehrsordnung. BIKETRONIC sorgt jetzt für wirklich sicheres E-Bike-Vergnügen.

Der E-Bike-Boom ist ungebrochen – doch der Konsument ist oft nicht vollständig über die gesetzlichen Bestimmungen, die in Österreich gelten, informiert. „Damit sind viele als sehr gefährlich einzustufende E-Bikes auf den Straßen unterwegs“, kommentiert Ewald Stieger, Geschäftsführer von BIKETRONIC und E-Bike-Spezialist, die Lage. Mit „gefährlich“ meint er alle E-Bikes, die mehr als 25km/h auf die Straße bringen – und das trifft auf den Großteil der E-Bikes zu. Denn für den Gesetzgeber in Österreich ist ein einspuriges, elektrisch angetriebenes Kraftrad nur dann eindeutig als Fahrrad einzustufen, wenn es aus eigener Kraft auf ebener Fläche maximal 25 km/h erreicht und eine maximale Dauerantriebsleistung von 600 Watt erzeugt.

Sicher und gut beraten

Ein solches Fahrrad ist in der normalen Haushaltsversicherung mit abgedeckt. Fährt das Elektrorad allerdings schneller als die erlaubten 25 km/h – und das tun viele der verkauften Räder –, dann entspricht es weder der Straßenverkehrsordnung, noch ist es für den Betrieb auf öffentlichen Straßen zugelassen. Im Klartext heißt das: Das E-Bike ist damit auch nicht mehr versichert. „Genau darüber wissen aber die Wenigsten Bescheid und gehen hohe Risiken ein“, warnt Stieger. BIKETRONIC steht mit einer vielseitigen E-Bike-Palette für Innovation und Sicherheit. Zur Sicherheits-Thematik wartet das Unternehmen daher gleich mit mehreren konstruktiven Vorschlägen auf: Man bietet als einziges Unternehmen der Branche sein gesamtes E- Bike-Programm mit Einzeltypengenehmigung an, also mit Nummerntafel  und entsprechender Versicherung. Gemeinsam mit der Oberösterreichischen Versicherung hat BIKETRONIC auch ein Versicherungspaket für schnelle E-Bikes, die nicht angemeldet sind, geschnürt. Weiterer BIKETRONIC-Benefit: E-Bikern, die in den letzten zwei Jahren ein Bike gekauft haben, das nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist, bietet man beim Kauf eines neuen BIKETRONIC Allrad E-Bikes die Rücknahme zum Neupreis an.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

in Österreich (.pdf Link)
in Deutschland (.pdf Link)

Übersicht

rechtliche Rahmenbedingungen